Ist der rechtsstaatliche Ankauf von unbefugt erworbenem Datenmaterial von Steuersündern (besser: Steuerkriminelle) in Rahmen der Steuergerechtigkeit erlaubt, geboten oder verboten?
Juristisch ist das ein schwieriges Terrain. Handelt es sich dabei um illegale Daten, die nicht schützenswert sind? Begünstigt gar der Staat beim Ankauf der Daten den Informanten (Datendieb) und begibt sich sozusagen in die Rolle eines Hehlers? Unterliegt die so erworbenen Information dem Beweisverwertungsverbot? Gehört Steuerhinterziehung zur ‚Intimsphäre’ des Steuersünders oder wiegt hier das Interesse am Gemeinwohl stärker als der Schutz der Privatsphäre? Wird durch den Ankauf die Rechtsstaatlichkeit unterhöhlt?
Kniffliger Fragen, die ich selbst nicht beantworten kann.
Aber mein Gefühl sagt mir: nicht kaufen. Ich bin jetzt sehr gespannt, wie sich die Politik entscheidet.
(Bildquelle: Wikipedia)